Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) von 2006 bestimmt, dass elektrische Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden müssen. Nach § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ist es hierzu insbesondere erforderlich, dass die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) beachtet werden. Verwendete Materialien und Geräte entsprechen in der Regel den allgemein anerkannten Regeln der Technik wenn diese die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung oder alternativ das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, wie das VDE- oder das GS-Zeichen.
Neben dem Stromnetzbetreiber selber dürfen die Arbeiten an der Anlage nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden (dies trifft in der Regel auf alle Fach- und Meisterbetriebe zu).
Instandhaltungsarbeiten im Anlagenteil nach der Messeinrichtung dürfen hingegen auch von Laien ausgeführt werden, soweit hierbei keine Veränderungen der Anlage vorgenommen werden. Die Arbeitsschutzrichtlinien fordern hingegen in der Regel, dass betriebliche Instandhaltungsarbeiten von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden